Fall 1
Ein Luftentfeuchter.
Ein Gerät, das einen Brand verursacht hat. Ein Prüfbericht, der alle Bauteile für bestanden erklärt. Und eigene Prüfungen an genau diesen Werkstoffen. Die drei Dinge nebeneinander zeigen, was der Regelnachweis leistet und was nicht.
Was übrig blieb
Das Gerät steht nach dem gutachtlichen Befund am Ursprung des Brandes. Gesichert wurden die Überreste am Schadenort. Die Aufnahme zeigt die geborgenen Bauteile: Wärmetauscher, Verdichter, Gehäusereste, Anschlussleitung und die Reste der Elektronik.
Auffällig ist der Zustand der Anzeigeelektronik. Sie führt wenig Leistung, und gerade deshalb gilt sie verbreitet als Bauteil, von dem kein Brand ausgeht. Übrig ist eine vollständig zerstörte Baugruppe.
Der angenommene Verlauf
Nach dem Befund liegt der Ausgangspunkt im Netzteil. Der Ausfall eines Bauteils führte dort zu einem Spannungsanstieg auf der Sekundärseite. Diese Spannung überlastete die Elektronik der Bedieneinheit; wahrscheinlich entzündete sich dabei ein Kondensator.
Entscheidend für das Schadensausmaß ist jedoch nicht die Zündquelle, sondern was sie vorfand: Die Elektronik sitzt unmittelbar in brennbarem Kunststoff. Die Schale des Netzteils ist schwerer entzündlich, brennt nach einer Entzündung aber selbständig weiter.
Ein zweiter Befund an der Konstruktion
Am Vergleichsgerät zeigte sich unabhängig davon ein konstruktiver Mangel. In der Zugentlastung wird die Anschlussleitung so stark gequetscht, dass daraus eine Brandgefahr entstehen kann.
Bemerkenswert ist die Kombination: Eine mögliche Zündquelle liegt unmittelbar an gut brennbarem Kunststoff. Genau diese Nachbarschaft ist es, die das Auswahldiagramm der Prüfnorm über den Begriff der unmittelbaren Nähe erfassen soll.
Was der Prüfbericht ausweist
Für das Gerät liegt ein Prüfbericht zu Abschnitt 30.2 vor. Er führt die Bauteile einzeln auf, mit der gewählten Prüftemperatur und dem Ergebnis. Zwei Spalten sind entscheidend: ob sich der Prüfling entzündet hat, und ob er nach dem Entfernen des Drahtes innerhalb von 30 Sekunden verlöschte.
Die Gehäuseteile wurden bei 550 °C geprüft, andere Bauteile bei 650, 750 und 850 °C. In fast jeder Zeile steht in der Spalte zur Entzündung ein Nein. Wo nichts zündete, steht in der Spalte zum Verlöschen „N/A“ — nicht anwendbar. Das Ergebnis lautet in jeder Zeile: bestanden.
Eine einzige Zeile fällt heraus. Dort, wo sich ein Bauteil bei 850 °C tatsächlich entzündete, wurde das Verlöschen geprüft und bejaht. Es ist die einzige Zeile mit einem echten Messwert zur zweiten Eigenschaft.
| Bauteil | Prüftemperatur | Selbstentzündung | Verlöschen in 30 s | Tropfen entzünden Papier | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Kunststoffgehäuse | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Gehäuse der Hauptplatine | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Spulenkörper des Lüftermotors | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Gehäuse der Steuerplatine | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Bedienfeld | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Bauteil | Prüftemperatur | Selbstentzündung | Verlöschen in 30 s | Tropfen entzünden Papier | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Deckel | 550 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| X-Kondensator | 650 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Füllstandssensor | 650 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Betriebskondensator Lüftermotor | 750 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Betriebskondensator Lüftermotor | 850 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Relais | 750 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Relais | 850 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Anschlussklemme auf der Platine | 750 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
| Anschlussklemme auf der Platine | 850 °C | ja | ja | n. a. | bestanden |
| Schlauch an der Hauptplatine | 750 °C | nein | n. a. | n. a. | bestanden |
Die einzige Zeile mit einem gemessenen Wert zur zweiten Eigenschaft: Bei 850 °C entzündete sich das Bauteil, und erst dort wurde das Verlöschen tatsächlich geprüft.
„n. a.“ steht im Bericht für „nicht anwendbar“. Das Kriterium wurde nicht geprüft, weil sich der Prüfling nicht entzündet hat.
Wiedergabe des Inhalts der Prüfbericht-Einträge zu Abschnitt 30.2. Die Angaben sind aus dem Bericht übernommen, die Darstellung ist eine eigene. Die ausstellende Stelle, der Hersteller und das Aktenzeichen werden nicht genannt.
Wo nichts zündet, wird nichts gemessen. Das Ergebnis lautet trotzdem: bestanden.
Die eigenen Prüfungen an denselben Werkstoffen
Aus dem Vergleichsgerät wurden Werkstoffproben entnommen und geprüft: einmal mit der Nadelflamme, einmal mit dem Glühdraht bei aufsteigenden Temperaturen. Die Aufnahmen sind ungeschnitten und ohne Ton.
Mit der Flamme
Unter der Nadelflamme brennen alle drei geprüften Proben. Die weiße Probe brennt, die transparente brennt tropfend wie Paraffin, die schwarze ebenso.
Weißer Kunststoff
Transparenter Kunststoff
Schwarzer Kunststoff
Mit dem Glühdraht
Mit dem Glühdraht ergibt sich ein anderes Bild. Es hängt vom Werkstoff ab, und es hängt von der Temperatur ab — und in einem Fall entzündet sich der Werkstoff auf keiner Stufe.
Milchiger Kunststoff
Auf keiner der vier Stufen entzündet, auch nicht bei 850 °C.
550 °C
650 °C
750 °C
850 °C
Weißer Kunststoff
Bei 550 und 650 °C keine Entzündung. Bei 750 °C beginnt er zu brennen.
550 °C
650 °C
750 °C
Schwarzer Gehäusekunststoff
Bei 650 und 750 °C keine Entzündung. Erst bei 850 °C beginnt er zu brennen.
650 °C
750 °C
850 °C
Was der Fall zeigt
- Die Gehäusebauteile wurden bei 550 °C geprüft und bestanden. In den eigenen Prüfungen zündete bei dieser Temperatur keine der untersuchten Proben.
- Wo im Bericht keine Entzündung eintrat, ist die Widerstandsfähigkeit gegen Feuerausbreitung als nicht anwendbar vermerkt. Sie wurde dort nicht gemessen.
- In den eigenen Prüfungen brennen die untersuchten Werkstoffe unter der Nadelflamme sämtlich. Unter dem Glühdraht zündet ein Werkstoff ab 750 °C, ein weiterer ab 850 °C.
- Eine Probe entzündete sich auf keiner der vier geprüften Stufen bis einschließlich 850 °C. Auch die hohen Stufen sind damit kein sicherer Nachweis.
- Der Brand ging nach dem gutachtlichen Befund vom Gerät aus und blieb nicht auf seinen Entstehungsort begrenzt.
Der Prüfbericht ist richtig. Er sagt nur nichts über das, was hier geschehen ist.
Dieser Fall belegt keine Quote und keine Serie. Er zeigt an einem dokumentierten Beispiel, wie der Regelnachweis arbeitet und wo seine Aussage endet. Eine Aussage über andere Geräte desselben oder eines anderen Herstellers ist damit nicht verbunden.