FAQ
Fragen und Antworten
Zehn Fragen, zehn Antworten. Kurz, überprüfbar und ohne Zuspitzung.
Wurde gegen Normen verstoßen?
Im Regelfall nein — die Prüfungen wurden bestanden. Genau das ist der Befund: Formale Konformität und tatsächliches Schutzziel fallen auseinander. Der tragende Vorhalt lautet stets, dass die Bescheinigungsreichweite die Messreichweite übersteigt, nicht, dass eine Prüfvorschrift verletzt wurde.
Sind zertifizierte Geräte damit unsicher?
Aus dem Befund folgt keine Aussage über ein einzelnes Gerät. Behauptet wird nicht, diese Geräte seien erwiesenermaßen unsicher; behauptet wird, dass die entscheidende Eigenschaft im Regelnachweis nicht gemessen wurde. Ob ein bestimmtes Gerät im Brandfall günstig oder ungünstig reagiert, hängt von Konstruktion und Werkstoffwahl ab. Das bedeutet nicht, dass jedes Gerät gefährlich ist; es bedeutet, dass die entscheidende Eigenschaft im Regelnachweis nicht gemessen wird.
Sind die Zertifikate falsch?
Nein. Der Prüfbericht bescheinigt zutreffend, dass der Prüfling bei der gewählten Temperatur nicht gezündet hat. Bestritten wird nicht seine Richtigkeit, sondern die Reichweite der daran geknüpften Aussage. Der Befund betrifft die Architektur des Nachweises, nicht die Redlichkeit der Prüfarbeit.
Die Norm ist doch anerkannter Stand der Technik.
Die Konformitätsvermutung reicht nur so weit, wie die Norm die wesentliche Sicherheitsanforderung tatsächlich abdeckt. Bleibt eine Norm hinter dem Stand von Wissenschaft und Technik zurück, genügt die Berufung auf ihre Einhaltung nicht. Für genau diesen Fall sieht das Unionsrecht ein geregeltes Verfahren vor: den förmlichen Einwand nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.
Warum ist das so lange niemandem aufgefallen?
Das Nachweissystem ist als Ring von Verweisen gebaut: Die Gerätenorm verweist für die Prüfung auf die Prüfnorm, die Prüfnorm verweist für ihre Grenzen auf die Anwender, und jede Stelle darf annehmen, dass die Gesamtfrage an anderer Stelle geprüft wurde. In einem solchen Ring ist jede einzelne Stelle formal im Recht. Hinzu kommt, dass die übliche Brandursachenermittlung mit der Zündquelle endet und die Frage nach der Brandweiterleitung gar nicht erst stellt.
Was fordert Projekt 550?
Vier Punkte. Erstens die Streichung des Verweises, mit dem eine bestandene 550-Grad-Prüfung auch die Widerstandsfähigkeit gegen Feuerausbreitung als nachgewiesen gilt. Zweitens die Einschränkung der Fundstelle im Amtsblatt nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, bis ein Verfahren besteht, das diese Eigenschaft misst. Drittens für die Übergangszeit den unmittelbaren Nachweis über die Risikoanalyse. Viertens eine Revision mit einer einheitlichen Regelprüftemperatur und einer quantifizierten Bagatellausnahme.
Unter welchen Bedingungen wäre die These widerlegt?
Die Untersuchung benennt ihre eigenen Falsifikationsbedingungen. Widerlegt wäre sie insbesondere durch den Nachweis, dass marktgängige Gerätekunststoffe bei 550 °C regelmäßig zünden und selbst verlöschen; durch eine dokumentierte Validierung der Prüftemperaturen; oder durch den Nachweis, dass die Herleitung der Prüfschärfe in den technischen Unterlagen regelmäßig dokumentiert ist. Die Arbeit stellt für jede dieser Fragen das Prüfprogramm bereit.
Wer steht hinter dem Projekt?
Projekt 550 ist die Arbeit von Dipl.-Ing. (FH) Axel Opp, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische und elektronische Anlagen und Geräte, bestellt durch das Justizministerium Luxemburg. Er arbeitet seit 1998 für Gerichte und Versicherungen; im Team wurden über 50.000 Schadenfälle bewertet (eigene Angabe). Die Schwerpunkte sind Schadenanalyse und Brandursachenermittlung sowie Regressführung und Regressabwehr. Grundlage der Befunde sind mehr als hundert Werkstoffprüfungen aus über dreißig Geräten, die eigens für dieses Projekt durchgeführt wurden.
Kann ich einen eigenen Schadenfall melden?
Ja, über die Meldeseite. Sichern Sie zuvor das Gerät und die Reste, entsorgen Sie nichts und dokumentieren Sie fotografisch. Die Meldung ist freiwillig, datensparsam und jederzeit widerruflich. Sie ist keine Beauftragung eines Gutachtens und keine Rechtsberatung; eine gutachtliche Bewertung im Einzelfall wird gesondert beauftragt.
Woher stammen die Zahlen?
Jede Zahl auf dieser Website trägt ihr Etikett. Die Brandhäufigkeit ist eine Hochrechnung auf Basis institutionell veröffentlichter Statistik und ausdrücklich als Untergrenze angesetzt. Das Schadenvolumen ist eine Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Statistik; sie stützt sich auf eine durchschnittliche Schadenhöhe von rund 10.000 € je Brandschaden nach Verbandsangabe. Die Messwerte stammen aus eigenen Messreihen, deren Rohdaten und Prüfaufbau offengelegt sind.